Was Tierhalter, Landwirte und Pferdefreunde wissen müssen: Wer einen Stall bauen möchte – ob für Pferde, Rinder, Schafe oder andere Tiere – steht schnell vor der entscheidenden Frage:
👉 Ist mein Stall genehmigungspflichtig?
Die Antwort ist leider nicht pauschal – aber dieser Beitrag hilft Ihnen, den Durchblick zu bekommen. Wir von Growi® beantworten die wichtigsten Fragen rund um Genehmigungspflicht, Bauvorschriften und Sonderregelungen – damit Sie gut vorbereitet sind und rechtlich auf der sicheren Seite stehen.
Brauche ich für einen Stall immer eine Baugenehmigung?
Nicht immer, aber in den meisten Fällen ja.
Ob ein Stall genehmigungspflichtig ist, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Größe und Bauweise des Stalls
- Nutzung (privat oder gewerblich)
- Art der Tierhaltung (z. B. Pferdehaltung oder Rinderzucht)
- Standort des Bauvorhabens (Innenbereich oder Außenbereich)
Faustregel:
Sobald ein Stall dauerhaft errichtet und für die Unterbringung von Tieren genutzt wird, ist er in der Regel genehmigungspflichtig.
Ab wann ist ein Stall genehmigungspflichtig?
In den meisten Bundesländern besteht die Genehmigungspflicht, wenn:
- die Grundfläche über 30–50 m² liegt
- der Stall mehr als 3 Monate stehen bleibt
- eine bauliche Veränderung am Grundstück vorgenommen wird
- der Stall nicht ausschließlich dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb dient
Ein kurzer Anruf beim zuständigen Bauamt schafft hier meist schnell Klarheit.
Gilt die Genehmigungspflicht auch für Offenställe?

Auch ein Offenstall ist baurechtlich betrachtet ein Gebäude – und damit ebenfalls grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Das gilt besonders, wenn:
- eine feste Bodenplatte vorhanden ist
- der Stall Wände oder ein Dach hat
- Tiere dort dauerhaft untergebracht werden
- Futter- oder Geräteschuppen mit integriert sind
Ein einfacher Witterungsschutz, z. B. ein mobiler Unterstand ohne Fundament, kann unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei sein.
Ist ein Stall im Außenbereich erlaubt?
Außenbereich bedeutet: Außerhalb zusammenhängender Bebauung.
Gerade dort gelten strenge Auflagen nach §35 Baugesetzbuch (BauGB).
Erlaubt sind dort nur Bauvorhaben, die:
- privilegiert sind (z. B. landwirtschaftliche Tierhaltung)
- dem öffentlichen Interesse nicht entgegenstehen
keine Landschaft oder Nachbarn unzumutbar beeinträchtigen
❗ Wer keinen landwirtschaftlichen Betrieb nachweisen kann, hat es im Außenbereich oft schwer, eine Genehmigung zu bekommen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Baugenehmigung eines Stalls?
Das variiert je nach Bundesland, aber in der Regel benötigen Sie:
- Lageplan des Grundstücks
- Bauantrag mit Beschreibung des Vorhabens
- Grundriss und Ansichten des Stalls
- Statik und Bauzeichnungen
- ggf. Nachweis zur artgerechten Tierhaltung
- ggf. Entwässerungs- und Brandschutzkonzept
Tipp:
Ein erfahrener Architekt oder Stallbauer kann Sie bei der Erstellung der Unterlagen unterstützen.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung baue?
Ein Bauvorhaben ohne die nötige Genehmigung kann schnell teuer und kompliziert werden. Was als harmloser „Umbau“ beginnt, kann rechtlich als Schwarzbau gelten – mit teils drastischen Konsequenzen:
- Bußgelder im vierstelligen Bereich sind keine Seltenheit. Je nach Bundesland und Umfang des Verstoßes können sogar bis zu 50.000 € fällig werden.
- Die Bauaufsicht kann den Abriss des nicht genehmigten Gebäudes anordnen – auf eigene Kosten.
- Fördermittel und Versicherungsansprüche können entfallen, wenn das Bauwerk nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
- Auch die Nutzung oder ein späterer Verkauf kann problematisch werden, da Banken und Käufer auf eine rechtlich saubere Dokumentation achten.
Fazit: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor Baubeginn klären, ob eine Genehmigung erforderlich ist – und erst nach deren Erteilung loslegen. Das spart nicht nur Geld, sondern auch Nerven.
Wer hilft mir bei der Genehmigung?
Ansprechpartner sind:
- das zuständige Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde
- bei Landwirtschaft: das Kreisbauamt oder die Landwirtschaftskammer
- ggf. auch ein Bauplaner, Architekt oder Stallbauer mit Erfahrung im Agrarbereich
Sie helfen Ihnen bei der rechtssicheren Planung und zeigen, welche Wege realistisch und genehmigungsfähig sind.
Fazit: Immer vor dem Stallbau informieren!
Die Genehmigungspflicht für Ställe ist kein Hexenwerk – aber auch nicht pauschal zu beantworten.
Wer auf eigene Faust loslegt, riskiert unnötigen Ärger.
Deshalb unsere Empfehlung:
- Sprechen Sie frühzeitig mit dem Bauamt.
- Planen Sie gemeinsam mit erfahrenen Profis.
- Nutzen Sie ggf. Beratung durch Landwirtschaftskammer oder Fachbauunternehmen.
So vermeiden Sie unnötige Kosten und schaffen einen rechtssicheren Rahmen für Ihr Bauvorhaben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist ein Offenstall genehmigungspflichtig?
Ja, meist schon – besonders bei fester Bauweise oder dauerhafter Nutzung.
Kann ich einen Pferdestall auf einem landwirtschaftlichen Grundstück ohne Genehmigung bauen?
Nur wenn es sich um eine privilegierte, nachweisbare landwirtschaftliche Nutzung handelt.
Welche Ställe sind genehmigungsfrei?
Kleine, mobile Unterstände ohne Fundamente – je nach Landesrecht.
Wo erfahre ich, ob ich eine Genehmigung brauche?
Beim zuständigen Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Was kostet die Baugenehmigung für einen Stall?
Je nach Aufwand, Größe und Bundesland – in der Regel zwischen 200 € und 1.000 €.
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